Ich muss -glaube ich- mal das #FediLZ um Entschuldigung bitten. Ich werfe da oft Realitätsverlust und Nabelschau vor.
Aber auch hier stinkt der Fisch offensichtlich zuerst am Kopf. Während der laufenden Anmeldungen die Reform der dualen BFS zu reformieren ist schon extrem dämlich. Ist irgendjemandem im niedersächsischen Kultusministerium eigentlich klar, dass Schule KEIN Selbstzweck ist? Und dann auf die #KMK zu verweisen, ist ziemlich schwach.
#BBS #BFS
@arthurdent Ich frage mal ganz vorsichtig, um was es geht. – (Die Hashtags hatten mir jetzt nicht weiter geholfen, um das Thema erkennen zu können; bitet um pardon, falls ich jetzt völlig am Thema vorbei schreibe …) Denn doch, Schule IST ein Selbstzweck - es geht um BILDUNG, nicht um AUSBILDUNG. Schule soll eben Bildung ermöglichen und das kann schon nach l'art pour l'art aussehen.

@padeluun @arthurdent
Ich würde BFS mal mit Berufs-Fachschulen übersetzen. Dann ergibt das Gesagte Sinn.

Die haben zwar auch einen Auftrag zur Demokratiebildung, aber anders als die Allgemeinbildenden Schulen auch einen ganz klaren fachlichen Auftrag.

@thorsten4future @arthurdent Ok. Das ergibt Sinn. Mein Beitrag bezieht sich auf allgemeinbildende Schulen.
@padeluun Tut mir leid, ich muss Dir da vehement widersprechen. Unsere Kinder sollten in der Schule auf das vorbereitet werden, was sie nach der Schule erwartet. Das passiert nur noch völlig ungenügend. Siehe Proseminare an den Unis oder Tutorien in den Ausbildungsberufen. Sicher klingt Bildung statt Ausbildung irgendwie schön, nützt den Absolvent*Innen leider gar nichts 🤷🏻‍♂️
@arthurdent @padeluun In den Gesetzen zum Unterricht, die ich kenne, steht beides. Beispielsweise im BAyEUG in Art 2: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-2
Es ist auch beides notwendig. Wieviel davon tatsächlich geschieht, hängt in einem Bundesland wie Bayern mit dem gegliederten Schulsystem immer noch von der Schulart ab. Was überall vor allem vermittelt wird, ist das Bestehen in einer nicht mehr zeitgemäßen Lern- und Prüfungskultur.
BayEUG: Art. 2 Aufgaben der Schulen - Bürgerservice