Die Kirchensteuer in Deutschland deckt etwa 60 bis 90 % der Kosten der Bistümer. Sie ist keine ausschließlich katholische Einnahme, etwa auch jüdische oder protestantische Gemeinden erheben eine Kult- oder Kirchensteuer von ihren Mitgliedern, weltanschauliche Verbände werden sogar unmittelbar vom Staat bezuschusst..

Die Kirche spart dabei administrative Aufwendungen, die 15 % der Kirchensteuer ausmachen würden, indem sie das bereits vorhandene Steuersystem und die Ressourcen des Staates mitnützt. Die staatliche Verwaltungsgebühr für diesen Dienst beträgt zwischen 2 und 4,5 % des Kirchensteueraufkommens, jährlich etwa 120 Millionen Euro.

Eine Abschaffung der #Kirchensteuer wird innerhalb der Kirche auch positiv bewertet. Bisher verhält sich der Staat aber zurückhaltend, weil große Ablösesummen fällig wären und viele kostenintensive kulturelle, pädagogische, caritative oder soziale Aufgaben dann vom Staat übernommen werden müssten.

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