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Warum der Köln-Beschluss einem AfD-Verbotsverfahren nicht entgegensteht
Das VG Köln stoppt vorerst die AfD-Einstufung als „gesichert rechtsextrem“. Doch das ist nicht das Aus für ein Verbotsverfahren. Warum der Beschluss vor allem die Schwächen des Verfassungsschutzes offenlegt – nicht die Harmlosigkeit der AfD, analysiert Bijan Moini.