Mal eine Frage an die #Jurabubble :

Im #Verfassungsblog gibt es diesen interessanten Beitrag zu den Grenzen der Beobachtungsmöglichkeiten des Verfassungsschutzes.

Aber ist nicht der zentrale Unterschied zwischen verdeckten Ermittlern (=Beamte) und V-Leuten, dass letztere aus der Szene stammen und nur für ihre Infos bezahlt werden, mithin keine Staatsbediensteten sind und folglich auch nicht deren Sexualleben vom Staat regulierbar ist?

https://verfassungsblog.de/v-mann-bremen-verfassungsschutz/

Wenn Vertrauensleute Vertrauen zerstören

 

Verfassungsblog