Mal eine Frage an die #Jurabubble :
Im #Verfassungsblog gibt es diesen interessanten Beitrag zu den Grenzen der Beobachtungsmöglichkeiten des Verfassungsschutzes.
Aber ist nicht der zentrale Unterschied zwischen verdeckten Ermittlern (=Beamte) und V-Leuten, dass letztere aus der Szene stammen und nur für ihre Infos bezahlt werden, mithin keine Staatsbediensteten sind und folglich auch nicht deren Sexualleben vom Staat regulierbar ist?