Für öffentliche Inserate gilt in Ö ein 'Kopfverbot', es darf "nicht auf 'oberste Organe der Verwaltung' ... 'hingewiesen' werden", insbesondere gilt "ein Verbot der Abbildung" (https://voez.at/politik-recht/rechtsinformationen/medientransparenzgesetz/).
Die OE24-Lösung für VP-Landespolitiker in OÖ und NÖ: redaktionelle Begleitberichterstattung.
Das sieht dann so aus: Doppelseite mit zwei Landesinseraten ohne Fotos, darüber zwei PR-Artikel, in einem dürfen VP-Minister Hattmannsdorfer und VP-Landesrätin Haberlander ein Tablet halten.
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