Wer bestimmt, was wir in sozialen Netzwerken sagen dürfen? Diese Frage verhandelt das Bundesverfassungsgericht gerade in einem Fall von Content-Moderation bei LinkedIn. Das Gericht muss klären, inwieweit private Plattformen durch eigene Regeln die Meinungsfreiheit einschränken dürfen. Dafür hat es D64 als sachkundigem Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

https://d-64.org/stellungnahme-bverfg/

Unsere Position ist, dass große Plattformen keine privaten Räume sind, sondern zentrale Infrastruktur für demokratische Debatten. Der DSA verpflichtet sie zur Berücksichtigung von Grundrechten. Wo die Grenzen zwischen Meinungsbeiträgen und Fehlinformationen liegen, ist oft komplex. Genau deshalb ist es problematisch, dass Moderation überwiegend automatisiert abläuft und Begründungen für Löschungen häufig fehlen. Vage Regeln erzeugen dabei Chilling Effects, also eine vorbeugende Selbstzensur.