Abschiebungen kosteten den Bund letztes Jahr Millionen. Dabei wendeten Polizisten tausendfach Gewalt an. Hoffnung macht das Verhalten der Flugcrews: https://taz.de/!6156048/
@tazgetroete
Mir war bisher gar nicht bewusst das die Piloten so weit gehende Befugnisse haben. Wäre interessant zu wissen ob das Konsequenzen für sie hatte. Kennt sich da einer mit der Rechtslage aus? 🤔
@alchemist
@tazgetroete Ich vermute mal das der Pilot für die Sicherheit der Passagiere und Maschine verantwortlich ist. Ist das nicht gegeben wird entweder nicht gestartet oder umgekehrt.
@stefanjahn
Soweit klar. Mich interessiert aber ob sowas hier im Nachgang angefochten werden kann und damit Konsequenzen für Piloten haben kann wenn sie es nicht richtig gut belegen können. Ob eine solche Rückführung incl. Begleitpersonen die eben dazu da sind das Umfeld mit zu schützen wirklich ein Risiko sind ist sicherlich strittig. 🤔
@tazgetroete
@alchemist
"
Wenn ein Pilot eine Abschiebung verhindert – oft durch Verweigerung der Mitnahme (sog. „No-Show“), wenn der Passagier Widerstand leistet oder Sicherheitsbedenken bestehen –, hat dies kurzfristige Folgen für den Betroffenen und die Behörden, in der Regel jedoch keine negativen arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den Piloten.
European Council on Refugees and Exiles (ECRE) |
European Council on Refugees and Exiles (ECRE) |
Rechtliche Lage und Konsequenzen für Piloten:
Sicherheitsverantwortung: Der Pilot ist gesetzlich für die Sicherheit an Bord verantwortlich (Luftsicherheitsgesetz). Wenn er das Gefühl hat, dass ein Passagier – auch unter Polizeibegleitung – eine Gefahr für den Flug darstellt (z.B. bei extremer Unruhe), muss er die Mitnahme verweigern."
@stefanjahn @tazgetroete

@alchemist
Keine Sanktionen: Da die Entscheidung auf Sicherheitsbedenken beruht, sind solche Verweigerungen rechtlich gedeckt. Pilotenvereinigungen wie „Cockpit“ unterstützen ihre Flugkapitäne, die Abschiebungen aus Sicherheitsgründen stoppen.
Keine Disziplinarmaßnahmen: Die Entscheidung des Piloten ist einzelfallabhängig und gilt als rechtmäßige Ausübung seiner Befugnisse.
taz.de
taz.de

@stefanjahn @tazgetroete

@inch
Interessant, es könnten also theoretisch alle Piloten einfach sagen “Person in Polizeigewahrsam = Risiko -> abgelehnt” und damit Rückführungen per Flugzeug komplett unmöglich machen. Bis auf Sonderflüge versteht sich. 🤔
@stefanjahn @tazgetroete
@alchemist @inch @stefanjahn @tazgetroete man müsste den Personen vor allem mitteilen, dass sie sich wild verhalten sollten, damit die Piloten auch einen Grund haben die Mitnahme zu verweigern.
@alchemist @inch @stefanjahn @tazgetroete Selbst bei Charterflüge für Abschiebung kann sich die Crew weigern.
Wenn ich an einen Flug mit 20 Personen denke, die gefesselt sind, wäre eine Evakuierung schon ein Problem.
Als Verantwortliche/r für Maschine, Besatzung und Passagiere hätte ich da Bedenken, wenn Personen widerwillig an Bord sind.
@Maik73
Vielleicht. Da ist eine Weigerung direkt vor Start aber doch sehr fragwürdig. Dort wussten die Beteiligten ja erheblich eher schon was für eine Art von Flug es sein wird. Und bei zeitiger Absage findet sich bestimmt ein anderer der dank Bonuszahlung kein Problem damit hat. 🤔
@inch @stefanjahn @tazgetroete