Bislang hat die Wissenschaft die Klimaerwärmung korrekt vorhergesagt.
Das sagt sich so leicht.
Ich fürchte, wer mit einer (man nennt es wohl:) 'Mission' in die Politik geht, fängt erstmal klein an und hätte schlechte Karten gegen ideologisch verbohrte Obere, die mit ihren Sprüchen auf eine Mehrheit der Menschen zählen können - und dadurch zu Leithammeln geworden sind.
Manchmal muß man für einen echten Fortschritt wohl auch zweifelhafte Kompromisse eingehen, wie an der Entstehungsgeschichte des deutschen EEG abzulesen ist: Wer würde Grubengas als "erneuerbare Energie" ansehen?
Erst mit diesem Definitionstrick, den Hermann Scheer benutzte, konnten ein paar fossil-sozialisierte SPD-Genossen zur Zustimmung bewogen werden https://www.telepolis.de/article/Protagonist-des-solaren-Zeitalters-10575290.html . Sonst hätten wir dieses Gesetz nicht.
Ein Wissenschaftler, der sich mit der Materie auskennt, müßte sich arg verbiegen, um bei sowas mitzumachen. Wo käme man hin, wenn man bei anderen Gelegenheiten in die Zwangslage käme, es "DIESES Mal" auch nicht so genau zu nehmen?
Wer - unabhängig von einem Entscheidungsgremium - AUFKLÄRT, kann möglicherweise genausoviel erreichen. Das hängt aber von der Reichweite ab. Wer in einem Kreis von Aufgeklärten nur Aufgeklärte aufklären will, gewinnt nichts. Das ist das Problem des Fediverse mit seinen Spartengruppen. Seh ich so.
Nachtrag
Du schreibst: "die einen verweisen auf die anderen und sagen: warum liefert ihr nicht?"
Forscher:innen und Politiker:innen haben unterschiedliche Betätigungsfelder, Wirkungskreise und Verantwortlichkeiten.
Forscher erkunden, informieren über ihre Entdeckungen und sehen im besten Fall die möglichen Auswirkungen von Entwicklungen, die sie mit ihrem Wissen erkennen oder vermuten.
Politiker können, müssen aber nicht relevante Forschungsergebnisse in ihre für die Gesamtgesellschaft verbindliche Arbeit einbeziehen.
Dummerweise ist die Wirkung des Klimawandels nicht auf EIN Land beschränkt. Deshalb finde ich es es richtig, wenn sich Klimaforscher für das Wohlergehen der gesamten MENSCHHEIT einsetzen. Eigentlich sollte sich jeder Mensch verantwortlich für die gesamte Menschheit fühlen und entsprechend handeln.
Ob (aktuell:) Bauunternehmer, Vermögensverwalter oder reine Berufspolitiker in allen Fachgebieten gut informiert sind/sein müssen, muß man wohl nicht näher ergründen.
Wenn promovierte, also erwiesenermaßen zu wissenschaftlicher Arbeit fähige Menschen in der Politik arbeiten, ist das keine Garantie für Glanzleistungen.
https://climatejustice.social/@NichtVielZuSagen/116030802355770647
@[email protected] Das Buch "Der Preis des Überlebens“ https://www.t-online.de/klima/leben-umwelt/id_91121858/klimabuch-von-1997-merkel-ist-an-den-eigenen-anspruechen-gescheitert.html hat eine Vor- und Nachgeschichte. Klaus Töpfer war seit 1987 Umweltminister unter Helmut Kohl https://de.wikipedia.org/wiki/Klaus_T%C3%B6pfer . Angela Merkel kam 1991 als Bundesministerin für Frauen und Jugend ins erste Amt, 1994 als Umweltministerin. Susanne Götze, Redakteurin im Wissenschaftsressort des Spiegel, im Rückblick 2021: "Angeblich hatte der Kanzler Merkels hyperaktiven Vorgänger Klaus Töpfer 1994 gegen sein »Mädchen« eingetauscht, um Ruhe ins Kabinett zu bringen." https://susannegoetze.de/preis-des-ueberlebens-angela-merkel-und-die-klimapolitik/ , was sie dann auch tat. Und weiter: "Das Thema Klimawandel stand da schon längst auf der Agenda: Bereits seit 1987 tagten Enquetekommissionen des Bundestags zum »Schutz der Erdatmosphäre«, wie es damals noch hieß. Stoppe man den Klimawandel nicht, könnte das »gravierende Folgen für die menschlichen Lebensbedingungen« haben, die nur durch »Vorsorgemaßnahmen« verhindert werden könnten, so der Tenor der Berichte von 1988 und 1992. »Dramatische Entwicklungen« könnten »nicht ausgeschlossen werden«." Nach ihrer Kanzlerinnenschaft konnte sie Krokodilstränchen vergießen und sowas wie Selbstkritik üben. Diese "gehört selten zu Merkels öffentlichen Auftritten, doch beim Klima wurde sie ungewöhnlich offen. Wenn sie sich frage, wo in ihrer Regierungszeit „zu wenig Herzblut“ gewesen sei, „dann nagt am meisten das Thema Klima“, sagte sie." https://www.tagesspiegel.de/politik/da-nagt-am-meisten-das-klima-angela-merkel-spricht-uber-feminismus-ihren-grossten-politischen-fehler--und-die-raute-15045117.html Warum nicht früher? https://climatejustice.social/@NichtVielZuSagen/111586146109060274
Das Ideal "wertfreie Wissenschaft" endet nicht für alle, aber für manche - wie hier Stefan @rahmstorf - da, wo es der Menschheit an den Kragen geht. Es scheint, daß manche oder viele Politiker keine Werte mehr haben, wenn es ihnen gegen den Strich geht.
Es ist gut, wenn nicht jeder die Ethik an der Garderobe ablegt.
"Die Nähe zu den Betroffenen lässt abstrakte Daten und Modelle lebendig werden: Sie erhalten Gesichter, Stimmen und Geschichten."
"Wo verläuft die Grenze zwischen Anteilnahme und notwendiger professioneller Distanz?" https://klimareporter.de/gesellschaft/wenn-klima-forschung-unter-die-haut-geht
Wenn man den Klimawandel voll verstanden hat, auf einer Forschungsreise hautnah mit den Folgen konfrontiert wird und als Konsequenz eine Flugreise zurück zum Arbeitgeber vermeidet, kann man fristlos entlassen werden.
https://taz.de/Klimaforscher-Grimalda-reist-ohne-Flug/!5970815/
Das sollte man nicht unbedingt nachmachen zum Beweis, daß man es ernstmeint.
Und ich dachte, die Diskussion über deinen Ausgangsbeitrag damit abschließen zu können.
Insgesamt habe ich mich auf deinen ersten Beitrag bezogen und auf "Es gibt keine wertfreie Wissenschaft - es gibt keine wertvolle Politik. Und wenn Wissenschaft nur für, oder in erster Linie für, Menschen da ist..."
Von "wichtigsten" Werten hab ich nichts gelesen, allenfalls implizit von wichtigEREN. So interpretiere ich deinen Satz "Werte werden gegen Werte ausgespielt."
Wissenschaft befaßt sich nicht nur mit Menschen, sondern auch mit Grundfragen.
Speziell Naturwissenschaft mit der Frage, woraus die MATERIE besteht, aus der Menschen und die ganze Natur bestehen. Das ist teilweise so abstrakt, daß man als Student wie der Ochs vorm Berge steht.
Noch spezieller geht es in der Klimawissenschaft um die Wirkung von Materie, deren innere Energie durch natürliche und menschliche Einflüsse verändert wird und dadurch auf Ökosysteme positive oder negative Wirkungen ausübt. Tut mir leid, daß ich sowas nur stümperhaft zusammenstottern / labern kann. Jedenfalls ist das Gebiet nicht auf den Menschen beschränkt!
In der Politik dagegen geht es um Menschen. Und nicht nur um das aktuell MATERIELLE WOHL der JETZT und in DIESEM Land lebenden Menschen, sondern auch um die LebensGRUNDLAGEN (Arbeitsbedingungen, Gesundheitssystem, Zusammenleben, Natur, Umwelt) sowie um die zukünftig lebenden (Rente, Gesundheitssystem) und die Menschen in der Ferne, die vom Lebensstil in diesem Land betroffen sind (Rohstoffabbau, Sklavenarbeit, Wegwerfgesellschaft, Tourismus, KLIMA?). Dazu hat das Bundesverfassungsgericht 2021 ein bemerkenswertes Urteil gesprochen. Du erinnerst dich, Stichwort "Klimaklage":
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html .
Die Wissenschaft KÖNNTE (Ideal: sollte) ohne ethische Vorgaben arbeiten. Aber wenn das Leben von Menschen beeinträchtigt wird, SOLLTE sie - meiner Meinung nach - ethische Aspekte berücksichtigen.
" Prinzip Verantwortung" https://de.wikipedia.org/wiki/Das_Prinzip_Verantwortung .
Zum Abschluß zu deiner Aussage "Das ist keine Ethik. Das ist Ausübung von Macht über die Darstellung vermeintlich höchster Werte. So agiert die Wissenschaft, so agiert der Politik" dies:
Wikipedia zu Ethik und Werten:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ethik
"Die (allgemeine) Ethik wird heute als die philosophische Disziplin verstanden, die Kriterien für gutes und schlechtes Handeln und für die Bewertung seiner Motive und Folgen aufstellt."
Muß ich noch andere Quellen hernehmen?
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Das Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu mindern und legt durch sektorenbezogene Jahresemissionsmengen die bis dahin geltenden Reduktionspfade fest (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2). Zwar kann nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat. Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind. Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.
Danke für die Erklärung zum Schluß!
Levinas kannte ich nicht.
Bin auch kein Philosoph, sondern klitzekleiner Physiker.