Ich möchte bitte niemals in ein katholisches Krankenhaus. Egal, um was es geht. Die stellen ja im Zweifel ihren Glauben über meine Gesundheit und meine Grundrechte als Patientin.

Und ja, wir brauchen hier bitte noch mehr Aufmerksamkeit bei dem Thema. Dieser "Teilerfolg" reicht mir persönlich nicht.

https://www.zeit.de/arbeit/2026-02/klinikum-lippstadt-schwangerschaftsabbrueche-verbot-joachim-volz-arbeitsgericht-hamm-praxis

#mybodymychoice #schwangerschaftsabbruch

Landesarbeitsgericht Hamm: Lippstädter Chefarzt erzielt Teilerfolg bei Schwangerschaftsabbrüchen

Das Klinikum Lippstadt darf Chefarzt Joachim Volz Schwangerschaftsabbrüche weiter verbieten, urteilt das Landesarbeitsgericht. Das gilt aber nicht in seiner Privatpraxis.

DIE ZEIT

Das Thema, das wisst ihr ja, geht auch bitte Männer was an, denn stellt euch mal vor, die Ärztin sagt "Sorry, die notwendige und unvermeidliche Operation führen wir erst durch, wenn du schon halb abnippelst und dein Leben wirklich akut gefährdet ist. Weil Gott."

Klingt absurd, aber es sind aus diesem Grund schon viele Frauen gestorben und sue sterben weiter in katholischen Krankenhäusern.

@Phantastopia

Ob Du das auch noch denkst nach einem Herzinfarkt oder Verkehrsunfall?

@DerAsket Genau darum geht es ja: Kirche hat in Krankenhäusern nix verloren.

@Phantastopia

Man kann es ja auch so sehen: Wenn "die" Kirche auch kein Bock mehr auf Krankenhausbetrieb hat, wer springt dann noch ein? Gibt's dann evtl. noch weniger Krankenhäuser?

@DerAsket Kirche enteignen und verstaatlichen 👍. Mach gern weitere Vorschläge 😏

@Phantastopia

Und wie rettet Dich das?

Deine Ablehnung von Kirche ist individuell völlig okay, ich finde nur Deine eigenen "Vorschläge" völlig unsinnig.

Man wird in Deutschland nicht entschädigungslos enteignet. Also staatliches Krankenhaus an der Backe und Geld weg. Ja, macht Sinn.

Aber gut, offenbar hast Du da ein persönliches Thema.

@DerAsket Ja, lassen wir es hier lieber gut sein ;).

@DerAsket
Die betreiben doch nur deswegen irgendwas Soziales – Krankenhäuser, Kitas, Altersheime, Pflege – weil sie damit das Thema besetzt halten. Bezahlt wird der Betrieb ganz und gar nicht aus deren Pfründen, im Gegenteil.

@Phantastopia

@DerAsket @Phantastopia Die meisten "kirchlichen" Krankenhäuser sind aus Steuermitteln finanziert von uns allen.
Aber die Kirchen bilden sich ein, über Leben und Tod entscheiden zu dürfen. Nicht nur beim Schwangerschaftsabbruch, sondern auch am Lebensende, wenn trotz Patientenverfügung und Vollmacht die Angehörigen unter Druck gesetzt werden: "Wollen Sie ihre Mutter wirklich sterben lassen?" Auch darüber, wer dort arbeitet oder nicht. Du sollst nur den Rasen mähen? Du bist Atheist? Vergiss es!

@Bibobach @Phantastopia

Du sprichst von "Kirchen". Interessant.

Für mich ist es völlig okay, wenn es in kirchlichen Einrichtungen auch kirchensteuerzahlende Arbeitnehmende gibt. Werden andere Menschen gezwungen, dort zu arbeiten?

Als Arbeitgebende werden die Betreiber btw auch irgendwann sehen, wie gut sie damit fahren.

@DerAsket @Bibobach Das Problem ist die sich herausbildende Machtstellung kirchlicher Träger. Aus dieser resultiert eine deutlich schlechtere Gesundheitsversorgung für z.B. Frauen. Und das ist m.E. nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Auch ein KH in kirchlicher Trägerschaft muss sich im 21. Jahrhundert dazu bekennen, alle Menschen nach medizinischen Grundlagen zu behandeln. Da darf es keine Ausnahmen aufgrund deren kirchlicher Ethik geben.

Wie man das politisch löst, ist eine anderer Frage.

@Phantastopia

Hast Du denn das Gefühl, dass es in den letzten Jahren/Jahrzehnten zu einer Herausbildung einer Machtstellung kirchlicher Träger gab? Ich nehme nur den aktuell diskutierten Fall wahr.

Und Behandlung nach medizinischen Grundlagen ist auch etwas vage.

Aber ja, ich verstehe, dass insbesondere Frauen auch in diesem Kontext benachteiligt sind und Schwangerschaftsabbrüche zusätzlich ein Minenfeld sind. Dieses Land hat in diesem Kontext viel größere Probleme als

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@Bibobach

@Phantastopia

ein Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft.

Und bei einem akuten Herzinfarkt bevorzuge ich im Zweifel immer noch dieses Krankenhaus als gar keins.

2/2

@Bibobach

@DerAsket @Bibobach Gerade bei einem Herzinfarkt hat frau ja eh schlechte Karten.

In Amerika wird bereits vor medizinischer Hilfe bei einrm Infarkt ein Schwangerschaftstest genacht. Und dann wird alles getan, um das Kind zu retten.

Und diese Kirchenlogik führt genau dahin. Die folgt dieser "pro-life"-Logik.

Und deshab muss die Politik hier tätig werden. Das Bestimmungsrecht der Kirche darf nicht über dem Menschenrecht stehen. Da verlange ich als Frau, Mutter und Bürgerin Klarheit.

@DerAsket @Phantastopia
Du bist ein Mann, oder? Was, wenn Du nach dem 3. akuten Herzinfarkt in Folge, zum 3. Mal reanimiert wirst und dann noch 20 Jahre im Pflegeheim vor Dich hin dämmerst, weil die "Christen" dich nicht haben sterben lassen? Wäre das in Deinem Sinne?

@DerAsket @Bibobach Speziell die katholische Kirche funktioniert ja mit ihrem Kirchenrecht als Parallelstaat - google gerne mal nach Missbrauchsskandalen und Verurteilungen.

Was ist an "medizinischen Grundlagen" vage? Das ist die Basis, nach der Mediziner:innen handeln ( sollten). Das ist das, was Prof. Volz zu Recht fordert. Frauen ( als Beispiel) werden in der Medizin und medizinischen Forschung strukturell benachteiligt. Die Kirche macht das zusätzlich schlimmer.

@Phantastopia

Ich nehme wahr, dass Du von einem speziellen Thema (Kirchlicher Träger eines Krankenhauses) die Kreise immer weiter ziehst und jetzt bei Missbrauchsskandalen in der katholischen Kirche angekommen bist. Ist für mich völlig okay, dass Du ein Thema allgemein mit der Kirche hast, aber das ist wenig diskutabel.

Ich meine, dass zB auch "Arsch" und "Titten" aufbessern von medizinischen Grundlagen umfasst ist. Ob das in ein kirchl. KH gehört, m.E. nein.

@Bibobach

@DerAsket @Bibobach Du hast nach Beispielen jenseits des aktuellen Falles gefragt, es sollte kein Whataboutism sein. Es ging ja um die Frage der Kirchenmacht und wo sie sonst noch anzutreffen ist.

Ich denke, ich habe meinen Standpunkt deutlich gemacht. Da kommen wir jetzt so auch nicht weiter.

@Phantastopia

Genau. Und das ist okay so.

@Bibobach

@DerAsket @Phantastopia
"Arsch" und "Titten" aufbessern, wird in der Regel überhaupt nicht im normalen Krankenhaus gemacht, sondern in "Schönheits"kliniken, also Privatkliniken.
Brust abnehmen, im Fall von Brustkrebs schon.
@DerAsket @Phantastopia
Die Machtstellung der Kirchen gab es immer. Solltest Du mit etwas geschichtlichem Hintergrund schon wissen, oder?
Auch heute geht es in erster Linie darum, die Machtstellung zu behalten, auch wenn es immer weniger Mitglieder gibt.

@Bibobach

Diskussionen mit Menschen, die solche Aussagen treffen:

"Solltest Du mit etwas geschichtlichem Hintergrund schon wissen, oder?"

sind üblicherweise sinnlos, weil sie entweder sich selbst für besonders schlau oder andere für dümmer halten.

Also lass' es gut sein.

@Phantastopia

@DerAsket @Phantastopia
Die Alternative: Nicht dümmer, sondern ignorant gegenüber Fakten oder religiös verblendet.
@DerAsket
Wovon soll ich denn sonst sprechen als von Kirchen als Organisation? Legale Sekten wäre für mich auch ok.
Im Gegenteil! Andere Menschen werden selbst bei hoher Qualifikation nicht angestellt, bzw. rausgeschmissen, wenn sie gegen eherne Kirchengesetze verstoßen. Z.B. sich scheiden lassen, oder medizinisch notwendige Abtreibungen vornehmen. Da nutzt es auch nicht, wenn sie Kirchensteuer zahlen. Alle "kirchlichen" Einrichtungen werden von ALLEN Steuerzahlern auch Atheisten finanziert!
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidung zum kirchlichen Arbeitsrecht

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde eines kirchlichen Arbeitgebers stattgegeben, die sich gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts richtet. Mit dem angegriffenen Urteil – dem eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union vorausgegangen war – hatte das Bundesarbeitsgericht den Beschwerdeführer zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt, weil er eine konfessionslose Bewerberin für eine ausgeschriebene Stelle nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen habe und eine damit einhergehende Vermutung einer Benachteiligung wegen der Religion nicht gerechtfertigt werden könne und nicht widerlegt worden sei. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem religiösen Selbstbestimmungsrecht aus Art. 4 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Art. 140 Grundgesetz (GG) und Art. 137 Abs. 3 Satz 1 Weimarer Reichsverfassung (WRV), weil die bei der Anwendung der Schrankenbestimmung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgenommene Güterabwägung dem religiösen Selbstbestimmungsrecht des Beschwerdeführers nicht in dem verfassungsrechtlich gebotenen Umfang Rechnung trägt. Der Senat führt in seinem Beschluss aus, dass bei dem nach grundrechtlichen Maßstäben vorzunehmenden Ausgleich zwischen den Belangen religiöser Arbeitgeber und der Arbeitnehmer das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union aus dem Vorlageverfahren zu berücksichtigen ist. Dies führt zu einer Konkretisierung der bisherigen verfassungsgerichtlichen Maßstäbe für die Zweistufenprüfung auf der Ebene der Beschränkung des religiösen Selbstbestimmungsrechts. Die Anpassung der Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts an die Vorgaben des unionsrechtlichen Rahmens ist hierbei kraft des Vorrangs des Unionsrechts zwingend. Der Vorrang des Unionsrechts entfällt vorliegend auch nicht, da das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union keinen Ultra-vires-Akt darstellt. Es bestehen auch im Hinblick auf die Reichweite des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften im Bereich des Arbeitsrechts keine unüberwindbaren Widersprüche zwischen dem nationalen Verfassungsrecht und dem Unionsrecht. Der Senat hat das Urteil des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

@Bibobach

Lt den Beispielen im Tagesschaubericht wäre der Räsenmäherjob aus Deinem Beispiel wohl auch für Atheisten möglich.