Der Zugang zu Erstgesprächen bei einer #Schuldnerberatung in #Bremen wurde vereinfacht:
Überschuldete Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, brauchen keine vorherige Bewilligung einer Kostenübernahme durch das Jobcenter/AfSD mehr! 🙌 Das ist echt ne Erleichterung; teilweise wurden Entschuldungssmaßnahmen einfach abgelehnt.
Leistungsbeziehende können direkt bei einer Schuldnerberatungsstelle vorsprechen und diese stellen dann bei Bedarf einen entsprechenden Antrag.