Bei der #Natenom-Gedenkfahrt in Hamburg habe ich heute zum Thema #Autojustiz, die unterschiedlichen Strafen und Straftatbestände gesprochen.
Wer sich im Straßenverkehr entgegen § 1 StVO grob-verkehrswidrig verhält und aus "Unachtsamkeit" einen Menschen tötet, darf nicht damit rechnen können, nur mit einer Geldstrafe oder Bewährungsstrafe davon zu kommen.
Es liegt im grundsätzlichen öffentlichen Interesse der Justizbehörde und des Senats, Angriffe im Straßenverkehr zu verfolgen.
