Ich frage mich ob Menschen den entwürdgenden shice der #Zahlungskarte per #Basiskonto-Eröffnung vorab verhindern können...
Weil das geht ja unabhängig des Aufenthaltsstatus und Wohnsitz, sofern jene Person ihre Identität nachweisen kann.
- Zumindest letzteres kann ich aus nem Praxisbeispiel bestätigen.
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Basiskonto/basiskonto_artikel.html

Basiskonto
Grundsätzlich haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, einen Anspruch auf ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG). Das schließt auch Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende ein. Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können (Geduldete), haben ebenfalls diesen Anspruch.
