Wer anderen Werkzeuge und Möglichkeiten zur Verfügung stellt, bei ihnen die eigene Meinung zu verbreiten, muss dafür auch haften. Ist doch sonst nicht anders! "Soziale" Medien sind auch eine Art des Publizierens.
Wer Bleistifte verkauft, haftet auch dafür, was damit geschrieben wird?
Wir brauchen eine Differenzierung zwischen Bleistiftherstellern und z.B. Emailprovidern einerseits und den Facebooks und Twitters dieser Welt andererseits? Ok. Kann sein.
Aber: Auf welcher Seite der Differenzierung tauchen dann kleine private Mastodonbetreiber auf?
Mir ist noch nicht klar, wie das alles funktionieren soll.
Was du an deiner Tastatur schreibst ist ähnlich uninteressant wie deine Bleistiftnotizen zuhause. Solltest du eine schwere Straftat begehen könnten die jedoch strafrechtlich relevant werden.
Wenn du dein Nazipamphlet mit in die Schule nimmst und verteilst kommt es drauf an was deine Lehrer meinen.
Wenn du das an den Springerverlag schickst und die es in ihrer Bildzeitung drucken sollen, dann kann auch der Verlag für den Inhalt belangt werden. 🤷
Alles komplett richtig und soll auch so sein.
Nur: Wie wird das sauber in ein Gesetz hinein formuliert, das
- kleinen enthusiastischen Einpersonenserverbetreibern nicht de facto verbietet, mal ein verlängertes Wochenende Urlaub "off grid" zu machen?
- die Hoster von VPS, auf denen solche Server laufen, nicht dazu zwingt, die Aktivitäten ihrer Kunden zu überwachen?
- die Anonymität im Internet sichert?
Gibt es Anonymität im Internet?
ich weiß nicht wer sich hinter deinem Konto verbirgt. Also ja? in gewisser Weise.
Ich bin überzeugter Gegner der Vorratsdatenspeicherung. Ich argumentiere (und viele andere tun das auch), dass sie die Politikverdrossenheit weiter fördert und dem politischen Engagement und der Demokratie schadet
Dazwischen muss es eine Möglichkeit geben, Menschen auch zu belangen. Wenn aus Worten Taten werden gilt auch jetzt ...
Genau das wurde früher argumentiert im Zusammenhang mit Briefpost. Dann kam die Idee des Postgeheimnisses auf. Seit es das gibt, ist es schwieriger, bestimmte Verbrecher zu finden. Aber es war ein Schritt weg vom Spitzelstaat und die Sache wert.
Keine Vorratsdatenspeicherung. De-Anonymisierung nur im Einzelfall und nur auf richterliche Anordnung.
Völlig parallel: Würde mehr Abstand zum Spitzelstaat bedeuten und wäre die Sache wert.
Die Vorratsdatenspeicherung seh ich auch kritisch. Die Datensammlung im Netz geht ja mittlerweile über alles hinaus was man sich vorstellen kann. Allerdings ist das Internet kein rechtsfreier Raum und aufgrund der möglichkeiten zur Post auch deutlich gefährlicher. Eine Strafverfolgung muss also für Behörden in gewisserweise möglich sein.
Ja, natürlich nur auf richterliche Anordnung! So weit liegen wir gar nicht auseinander!