Gute Nachrichten für die Forschung! 🚀
Das Bundeskabinett hat heute unserem Vorschlag zugestimmt:
Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz soll geändert werden.

Bisher gilt:
Viele projektgeförderte Forschungseinrichtungen dürfen ihren Mitarbeitern nicht mehr zahlen als der Staat – selbst dann, wenn das Geld gar nicht aus Steuermitteln kommt.

Das ändern wir jetzt!
Wo kein öffentliches Geld fließt, soll diese Begrenzung künftig nicht mehr gelten.

Wertes @bmftr_bund, vor dem Hintergrund, dass die meisten Drittmittelgeber sich bei den Personalmitteln an den branchenüblichen Sätzen (d.h. an dem was der Staat zahlt) orientieren, wird wohl kaum ein Wissenschaftler von dieser Gesetzesänderung profitieren. Man muss also annehmen, dass es sich auch hierbei nur um eine Nebelkerze handelt, wie es bei dem Wissenschaftszeitgesetz der Fall ist.
@bmftr_bund Das Wissenschaftszeitgesetz wurde/wird auch als Wohltat an den akademischen Mittelbau verkauft, da es endlich die Praxis der befristeten Kettenverträge abschafft. In der Praxis aber möchte sich aber keine Universität (übrigends auch "der Staat") langfristig auf Mitarbeitder/innen des akademischen Mittelbaus festlegen, mit dem Ziel ihre zukunftige Planungsflexibilität zu erhalten. So kommt auf jede Professur nur maximal eine entfristete Stelle des Mittelbaus.
@bmftr_bund In der Folge werden Wissenschaftler/innen, in deren Ausbildung die Gesellschaft in aller Regel viel Geld investiert hat, auf dem Höhepunkt ihrer Schaffenskraft (d.h., noch neue Ideen, aber schon die Erfahrung diese auch umzusetzen) ohne Not vor die Tür gesetzt und de facto mit einem Berufsverbot in der staatlichen Forschung belegt.
@bmftr_bund Im Zuge dessen, werden oft vielversprechende Projekte abgebrochen womit alle öffentlichen Gelder die bis dahin in diese Projekte geflossen sind ohne Nutzen und somit verschwendet sind. Als Gesellschaft muss man sich dann doch Fragen, warum man viel Geld in Personal und Forschung investiert und all das hinten heraus ohne Not demontiert wird, bevor die Gesellschaft einen Nutzen davon hat.
@bmftr_bund sollte es also Ihr vorrangiges Ziel sein, in diesem Land "mehr glückliche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler" zu haben - wie in Ihrem Original-Post beschrieben - sollte eine Änderung des Wissenschaftszeitgesetz dahingehend, dass Wissenschaftler/innen auch über 6 Jahre nach ihrer Doktorarbeit hinaus noch in ihrem erlernten Beruf an einer öffentlichen Forschungseinrichtung arbeiten dürfen, das größte Potential haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit