Ein #Schmerzgriff der Berliner #Polizei gegen einen friedlich protestierenden #Klimaaktivisten der #LetzteGeneration war rechtswidrig.

Das hat das #Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt. Die Anwendung sei unverhältnismäßig gewesen, da der #Aktivist ohne Widerstand war und einfach hätte getragen werden können. Unterstützt durch die Gesellschaft für #Freiheitsrechte wird nun eine #Schadensersatzklage vorbereitet.

https://taz.de/Fragwuerdige-Polizeitaktiken/!6145396/

#Demonstration #Polizeigewalt #Berlin

Fragwürdige Polizeitaktiken: Angst vor Rücken ist kein Grund zu quälen

Das Oberverwaltungsgericht hat bestätigt: Dass die Polizei einen Aktivisten der Letzten Generation via Schmerzgriff abführte, war rechtswidrig.

TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH