Ein #Schmerzgriff der Berliner #Polizei gegen einen friedlich protestierenden #Klimaaktivisten der #LetzteGeneration war rechtswidrig.
Das hat das #Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt. Die Anwendung sei unverhältnismäßig gewesen, da der #Aktivist ohne Widerstand war und einfach hätte getragen werden können. Unterstützt durch die Gesellschaft für #Freiheitsrechte wird nun eine #Schadensersatzklage vorbereitet.
