Update 27.12.: SZ Artikel zur ungleichen Behandlung rechtsextremer und linker Gruppen beim debanking entdeckt: >>[...]
ist es bei Sparkassen komplizierter. Als Anstalten des öffentlichen Rechts haben sie eine Art Grundversorgungsauftrag, wie auch ein Sprecher der Sparkasse Göttingen betont: „Wir können eine Kontoführung nach gefestigter Rechtsprechung erst dann ablehnen, wenn Parteien oder politische Gruppen verboten wurden – selbst wenn sie bereits als verfassungsfeindlich eingestuft wurden.“ Warum sie dann der Roten Hilfe gekündigt hat, beantwortet er „aufgrund des Datenschutzes“ nicht. Zuletzt hatten Sparkassen immer wieder betont, dass sie rechtsextremen Organisationen wie den Freien Sachsen oder der AfD bedauerlicherweise nicht kündigen dürften. Das gehe nicht einmal bei einem als GmbH organisierten AfD-Online-[...]<<
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/hilfe-e-v-kuendigungen-bankkonten-deutschland-ofac-li.3358715
Update 12:21 Uhr: Eben fand ich dazu einen FAU-Pad: https://pad.fau.org/oQET9FR6TzujFaDL7NcZMQ# - dort gibt es Vernetzung zum Thema "debanking"...
Angesichts des Verhaltens der GLS Bank, fand ich hier einen interessanten Artikel:
Große deutsche Banken, die Zugang zum US-Finanzmarkt brauchen, neigen dazu, Kunden zu kündigen, die auf US-Listen stehen, selbst wenn diese Kunden in Europa völlig legal agieren.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat hierzu im Juni 2025 ein beachtetes Urteil gefällt: Eine Kontokündigung ist unwirksam, wenn sie ausschließlich erfolgt, um US-Sanktionen zu befolgen, die in der EU keine Rechtskraft haben. Das Gericht sah hierin einen Verstoß gegen das EU-Boykottverbot ("Blocking Regulation"), das europäischen Unternehmen verbietet, bestimmten extraterritorialen Sanktionen Folge zu leisten. Die Bank hatte sich schadensersatzpflichtig gemacht.<< https://www.anwalt.de/rechtstipps/bankkonto-kuendigung-und-debanking-rechte-und-handlungsoptionen-260297.html
@BlumeEvolution
#glsbank #gls #sanktionen #europa #jurabubble
#debanking



