Die vorläufige Festsetzung wird damit begründet, dass untersucht werden soll, ob Humanity 1 gegen das Piantedosi-Gesetz verstoßen hat, weil es nicht mit dem libyschen Rettungskoordinierungszentrum kommuniziert hat.
Diesmal trifft es uns als Teil der Justice Fleet, das größte Bündnis ziviler Seenotrettungsorganisationen. Gemeinsam haben wir uns mit weiteren Organisationen zusammengeschlossen, um uns gegen die eskalierende Gewalt im Mittelmeer zu stellen und beschlossen, nicht mehr mit der libyschen Rettungsleitstelle zu kommunizieren, da die Rettungsleitstelle und die sogenannte libysche Küstenwache nicht als legitime Such- und Rettungsakteure angesehen werden können.
Die sogenannte libysche Küstenwache ist nachweislich für Misshandlungen, illegale Pushbacks, gewaltsame Rückführungen und Schüssen auf Seenotrettungsorganisationen verantwortlich. Diese Einschätzung wurde in diesem Jahr durch das italienische Berufungsgericht in Catanzaro erneut bestätigt. Dennoch verlangen die italienischen Behörden die sogenannte libysche Rettungsleitstelle in unsere Einsatzkommunikation einzubeziehen.
Humanity 1 hat jederzeit im Einklang mit internationalen Recht gehandelt: Wir haben die zuständigen Seenotrettungsstellen informiert und unsere Pflicht erfüllt, Menschen in Seenot zu retten.
Das Festhalten unseres Rettungsschiffes ist nicht nur ein Angriff auf SOS Humanity – es richtet sich gegen die gesamte Justice Fleet und gegen alle zivile Akteure, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte an den EU-Außengrenzen einsetzen.

08.12.2025 Weihnachtsmarkt - Hütte des Ehrenamtes
10.12.2025 Mahnwache - Tag der Menschenrechte

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