đ„ đ„ đ„ BIG NEWS fĂŒr die Schweiz aber auch Europa: Die KabelaufklĂ€rung des Nachrichtendiensts ist nicht konform mit der Bundesverfassung und der EuropĂ€ischen Menschenrechtskonvention !!!
Das lang erwartete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts liegt vor:
Warum ist es nicht konform?
=> Es ist nicht gewÀhrleistet, dass der Geheimdienst nur erhebliche und richtige Daten bearbeitet.
=> Es gibt keine Vorkehrungen zum Schutz von journalistischen Quellen und anderer besonders schĂŒtzenswerter Kommunikation wie jener zwischen RechtsanwĂ€lt:innen und Mandant:innen.
=> Eine hinreichend effektive Aufsicht ĂŒber die Informationsbeschaffung ist nicht gewĂ€hrleistet.
=> Den Betroffenen steht kein hinreichend wirksames Rechtsmittel fĂŒr eine nachtrĂ€gliche ĂberprĂŒfung zur VerfĂŒgung.
Dieser Sieg der Digitalen Gesellschaft ist ein Sieg fĂŒr Journalist:innen, AnwĂ€lt:innen, Aktivist:innen etc.
Wer jetzt mir entgegenhĂ€lt, dass der Geheimdienst nun seine Arbeit in diesen dunklen, bedrohlichen Zeiten nicht mehr machen kann: Die KabelaufklĂ€rung ist eine höchst ineffiziente, stumpfe "Nadel im Heuhaufen"-Methode. Was an Datenmengen anhand von sogenannten Selektoren (spezifischen Suchbegriffen) ausgeleitet wird, ist ein Haufen Gibberisch, der in bernischen Zimmerwald aussortiert wird, dabei werden haufenweise Metadaten von den Zimmerwald-VBS-Spezialist:innen gesichtet, gelöscht, und nur das Relevanteste dann an den Nachrichtendienst ĂŒbermittelt. Denn der Internet-Traffic ist inhaltlich grösstenteils verschlĂŒsselt. Und trotzdem geraten unnötigerweise Millionen an privaten Metadaten, DNS-Anfragen (wer hat welche Website aufgerufen?) oder auch unverschlĂŒsselte Mails (die Terroristen oder Spionage ohnehin nicht nutzen) in die FĂ€nge des MilitĂ€rs.
Es gÀbe bessere Methoden, russische und chinesische Spionage aufzudecken oder Jihadisten zu identifizieren (denn diese nutzen ohnehin Tor, und andere KanÀle, um ihre IP-Adressen zuverschleiern).
Was das heisst.
Steht um Urteil: "Die Vorinstanz und der Beigeladene werden im Sinne der ErwĂ€gungen angewiesen, die Funk- und KabelaufklĂ€rung mit Ablauf einer Frist von fĂŒnf Jahren seit Rechtskraft des vorliegenden Urteils EINZUSTELLEN, sollte innert dieser Frist kein mit der Bundesverfassung und der EMRK konformer Zustand hergestellt worden sein."