Heute erinnern die #GerichteSH daran, dass Gewalt niemals hingenommen werden darf. Neben strafrechtlichen Sanktionen bietet vor allem das #Gewaltschutzgesetz Personen, die Gewalt erfahren oder bedroht werden, die Möglichkeit, beim #Familiengericht Schutz zu beantragen.

Das Gericht kann z.B. anordnen:
- Betretungsverbot der Wohnung
- Näherungsverbot
- Kontaktverbot
- Verbot des Zusammentreffens
- Aufenthaltsverbote

Bei akuter Gefahr 110 wählen!

#TagGegenGewaltAnFrauen #OrangeTheWorld

@gerichteSH

Was mich ja auch in dieser Stelle interessieren würde:
Wie sehr sind die Familiengerichte ausgelastet, dass sie zeitnah reagieren können?

Gibt es Fälle, wo der weiblich gelesenen Person ersteinmal der Schutz nicht gewährt wurde, weil "Beweise" fehlten oder nur aufgrund der einzelnen Aussage der Schutzsuchenden verwehrt wurde?

Wie muss sich eine schutzsuchende Person bei Gericht bemerkbar machen, denn in erster Linie wird vermutlich erst die Polizei gerufen, die dann (aus persönlicher Erfahung) leider oft erst abwiegelt und maximal ein Platzverweis aussprechen kann, wenn ich richtig informiert bin.

Hallo @nocci,

unsere Familiengerichte sind sehr stark ausgelastet. Im Gewaltschutzverfahren wird aber regelmäßig kurzfristig entschieden. In dringenden Fällen am selben Tag - ohne Verhandlung oder Anhörung der (behauptetermaßen) gewalttätigen Person.

Die Antragsteller:innen müssen die Voraussetzungen für eine Gewaltschutzanordnung glaubhaft machen. Z.B. durch Fotos oder Nachrichten.

Anträge im Gewaltschutzverfahren nimmt die Rechtsantragsstelle am Amtsgericht zu den Öffnungszeiten entgegen.