Heute erinnern die #GerichteSH daran, dass Gewalt niemals hingenommen werden darf. Neben strafrechtlichen Sanktionen bietet vor allem das #Gewaltschutzgesetz Personen, die Gewalt erfahren oder bedroht werden, die Möglichkeit, beim #Familiengericht Schutz zu beantragen.
Das Gericht kann z.B. anordnen:
- Betretungsverbot der Wohnung
- Näherungsverbot
- Kontaktverbot
- Verbot des Zusammentreffens
- Aufenthaltsverbote
Bei akuter Gefahr 110 wählen!
