EuGH bestätigt Rechtmäßigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie

Der Europäische Gerichtshof bestätigt die EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne weitgehend. Nur wenige Passagen wurden für nichtig erklärt.

Für die EU-Kommission ist das ein Signal: Faire Löhne und soziale Sicherheit bleiben zentrale Ziele – auch im Einklang mit nationalen Traditionen und Tarifautonomie.

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EuGH bestätigt Rechtmäßigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie

Dänemarks Klage gegen die Mindestlohnrichtlinie scheitert vor dem Europäischen Gerichtshof

BildungsSpiegel