Zum Thema #Schutzstreifen:
"Der Fahrrad-Angebotsstreifen bergab, [sic!] darf nicht überfahren werden, wenn Autos genug Platz daneben bleibt. Das ist ohne Gegenverkehr der Fall. Kommt jedoch ein anderes Auto bergauf von vorne, dann muss der bergab fahrende Fahrer nach rechts auf den gestrichelten Fahrradstreifen lenken. Sonst würde der Platz auf der Fahrbahn für den Begegnungsverkehr nicht ausreichen."
Ja. Nee. -> nächster Tröt
https://www.lz.de/lippe/detmold/24207202_Deshalb-muss-auf-der-Blomberger-Strasse-in-Detmold-Slalom-gefahren-werden.html €
#Lippe #Detmold #Verkehr
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