Zum Thema #Schutzstreifen:

"Der Fahrrad-Angebotsstreifen bergab, [sic!] darf nicht überfahren werden, wenn Autos genug Platz daneben bleibt. Das ist ohne Gegenverkehr der Fall. Kommt jedoch ein anderes Auto bergauf von vorne, dann muss der bergab fahrende Fahrer nach rechts auf den gestrichelten Fahrradstreifen lenken. Sonst würde der Platz auf der Fahrbahn für den Begegnungsverkehr nicht ausreichen."

Ja. Nee. -> nächster Tröt

https://www.lz.de/lippe/detmold/24207202_Deshalb-muss-auf-der-Blomberger-Strasse-in-Detmold-Slalom-gefahren-werden.html
#Lippe #Detmold #Verkehr

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Deshalb muss auf der Blomberger Straße in Detmold Slalom gefahren werden

Im aktuellen Abschnitt wechselt die Breite stetig. Was dahinter steckt und wie lange die Arbeiten noch andauern.

Lippische Landes-Zeitung

Erstens ist der "Fahrrad-Angebotsstreifen" ein #Schutzstreifen, und zweitens ist der streng nach StVO eingerichtet. Bergab schön mit Abstand zu parkenden Autos, und ausreichend breit.

Und da heißt es:

"Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können." - VwV-StVO Zu § 2, Zu Absatz 4 Satz 2, Nr. 5

Was die LZ da schreibt, ist Quatsch.