@xtaran @echo_pbreyer
Genau das wollte ich eben auch kommentieren.
Übrigens: Besteht zu GPC ein rechtlicher Zusammenhang?
https://support.mozilla.org/de/kb/informationen-zur-funktion-global-privacy-control
@citizenserious: Gute Frage, habe ich mich auch gefragt.
Ich habe mal etwas nachgesehen.
Die Verordnung ((EU) 2024/900) nennt DNT oder GPC nicht explizit.
Art. 18 Abs. 4 lit. a der Verordnung verpflichtet die Verantwortlichen sicherzustellen, dass nicht erneut um Einwilligung gebeten wird, wenn die betroffene Person „[...] bereits mit Hilfe automatisierter Verfahren zu erkennen gegeben hat, dass sie mit der Datenverarbeitung zu Zwecken der politischen Werbung nicht einverstanden ist, [...]“.
Ich würde daher GPC ebenso wie DNT unter den Begriff des ‚automatisierten Verfahrens‘ subsumieren.
Bei mir in LibreWolf etwa ist GPC weiterhin implementiert. 
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R0900
Der Vollständigkeit halber:
Mozilla zu GPC:
„[...] GPC kann auch als „Opt-out“ verwendet werden, d. h. als Widerspruchserklärung zu einer gezielten personalisierten Werbung, [...]“
Ohne das jetzt weiter im Detail zu untersuchen, wenn das, was Mozilla zu GPC schreibt, technisch korrekt ist, dann wäre das für mich auch ein „zu erkennen geben“ des nicht einverstanden seins.
@citizenserious @xtaran @echo_pbreyer
> die betroffene Person „[...] bereits mit Hilfe automatisierter Verfahren zu erkennen gegeben hat
🤔 Wenn ich einen AdBlocker benutze, habe ich das IMHO recht deutlich mittels "automatisiertem Verfahren" zu erkennen gegeben – selbst wenn die eine oder andere Werbung "durchgekommen" sein sollte, oder?
@IzzyOnDroid @xtaran @echo_pbreyer
Puhh, eine gute Überlegung.
So wie ich das verstehe, setzt GPC und DNT ja eine art flag?
Bei Adblockern dürfte der Inhalt regelmäßig gar nicht erst abgerufen werden. Daher würde ich ohne tieferen technischen Einblick das einfache Nicht-Abrufen nicht als ein „erkennen geben“ werten, auch wenn das Verfahren automatisiert ist.
Edit:
Was mir eben noch einfällt: Ein Adblocker kann Inhalte erst blockieren, sobald sie geladen bzw. angezeigt werden sollen.
Das dürfte nach meinem Verständnis aber ja eben erst nach einer Einwilligung passieren.
Da beißt sich also die Katze in den Schwanz. 