TOP. Ehrenfrau. #chatkontrolle

Bundesjustizministerin Hubig: „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Private Kommunikation darf nie unter Generalverdacht stehen …“

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Zitate/DE/2025/1008_Chatkontrolle.html

Zitat

Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Private Kommunikation darf nie unter Generalverdacht stehen.“

Bundesministerium der Justiz
@ulrichkelber
leider immer noch keine Grundsatzaussage zu Verschlüsselung und zu Fernmeldegeheimnis im digitalen Raum.
Aber sonst stabile Position.

@jakob_thoboell @ulrichkelber Eigentlich gilt ja das Fernmeldegeheimnis als unverletzlich, egal ob digitaler oder sonstiger Raum.

Ich denke wir brauchen in Art 10 (2) eine Ergänzung, die die Beschränkungen beschränkt. Das wäre dann eine wirklich relevante Grundsatzaussage.

@goedelchen
genau das. Gerade im Hinblick auf die fließende Grenze zwischen Privatkommunikation und öffentlichen, teils Presseähnlichen Äußerungen, die soziale Medien und Messenger bieten, ist unsere Definition von Post- und Fernmeldegeheimnissen einfach nicht mehr so einfach anwendbar.
@ulrichkelber