"Bislang genügte für die Berücksichtigung des Behinderten-Pauschbetrags in der Steuererklärung ein Feststellungsbescheid oder der Schwerbehindertenausweis in Papierform.
Ab dem 1. Januar 2026 stellt die Finanzverwaltung auf ein elektronisches Mitteilungsverfahren um: Bei Erstfeststellungen und geänderten Feststellungen einer Behinderung muss die zuständige Versorgungsverwaltung die relevanten Daten verbindlich elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
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