"Bislang genügte für die Berücksichtigung des Behinderten-Pauschbetrags in der Steuererklärung ein Feststellungsbescheid oder der Schwerbehindertenausweis in Papierform.

Ab dem 1. Januar 2026 stellt die Finanzverwaltung auf ein elektronisches Mitteilungsverfahren um: Bei Erstfeststellungen und geänderten Feststellungen einer Behinderung muss die zuständige Versorgungsverwaltung die relevanten Daten verbindlich elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
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Eine eigenständige Vorlage von Papiernachweisen ist in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen. Damit wird der Nachweis in weiten Teilen automatisiert und direkt zwischen Behörden ausgetauscht."
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https://www.gegen-hartz.de/news/schwerbehinderung-wichtige-aenderungen-beim-behinderten-pauschbetrag-ab-2026

#schwerbehinderung #steuererklärung

Schwerbehinderung: Wichtige Änderungen beim Behinderten-Pauschbetrag ab 2026

Bislang genügte für die Berücksichtigung des Behinderten-Pauschbetrags in der Steuererklärung ein Feststellungsbescheid oder der Schwerbehindertenausweis in

Gegen-Hartz.de Redaktion

@why_not

Na ob die Behörden das auch schon wissen?
Und können?

@sinchens_

Das wissen wir nicht😉