Wenn #Radfahrende Abstand zu parkenden Autos halten, wollen sie nicht #Autofahrende ärgern, sondern sich schützen. Deshalb hupt & bedrängt sie nicht. Und macht beim Tür öffnen den Schulterblick. Nicht alle Radfahrende trauen sich, sich den Raum zu nehmen, aus Gründen …
Was gerne vergessen wird, wer zu dicht am parkenden KFZ entlang fährt kann sich im Fall eines Doorings mitschuldig machen. Mögliche Teilschuld, da kein Sicherheitsabstand eingehalten wurde.
Gleiches gilt bei direkt anliegenden Bürgersteig/Geweg/Bordsteinkante.
Es gibt Gerichtsurteile die hier ca. 50cm-80cm sprechen.
Es ist also nicht nur körperlicher Selbstschutz sondern auch Schutz vor Juristischen Konsequenzen
