@mia @adfc_ffm Parken auf dem Bürgersteig ist immer illegal, es sei denn, es wird durch Beschilderung erlaubt. Wenn direkt vor Deinem Auto ein roter Streifen mit einem Fahrradsymbol ist, dann stehst du auf einem Radweg, was ebenfalls verboten ist. An der fotografierten Stelle kann man nicht versehentlich falsch parken.
Aber ich mache den Autobesitzenden keinen Vorwurf, sondern dem Ordnungsamt. Wo Gesetze nicht angewandt werden regiert das Recht des Stärkeren. Das ist die wahre Sauerei.