Viele, die sich darüber beklagen, dass man „nichts mehr sagen dürfe“, verwechseln Widerspruch mit Zensur. Meinungsfreiheit umfasst auch die Freiheit zum Widerspruch. Sie umfasst aber nicht das Recht, von Widerspruch verschont zu bleiben.
Podcast: Kimmel, Ruhs und die Meinungsfreiheit | Lanz & Precht, Folge 212

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