Viele, die sich darüber beklagen, dass man „nichts mehr sagen dürfe“, verwechseln Widerspruch mit Zensur. Meinungsfreiheit umfasst auch die Freiheit zum Widerspruch. Sie umfasst aber nicht das Recht, von Widerspruch verschont zu bleiben.

@LorenzMeyer
Mensch entlang des Grats, gehüllt in Verfassung, fällt niemals über den Rand.
"Recht ist Wille zur Gerechtigkeit"

Ihre Meinung Implizit die letzte Erkenntnis.
Meinungsfreiheit ist aber kein Rechtsfreier Raum.
"Der Grat ist schmal" und doch klar definiert Grundgesetz Artikel 2 Art 1 Art 3 ff.