📌 Unterschrift als Falltür!
Die Unterschrift auf einem Schlussabrechnungsprotokoll wird als bindendes Schuldanerkenntnis gewertet – spätere Einwände sind ausgeschlossen. Das Urteil mahnt zur genauen Prüfung von Abrechnungen im Bauwesen.
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https://www.ra-kotz.de/deklaratorisches-schuldanerkenntnis-baurecht-wer-fuer-baumaengel-haftet.htm