Dieses #EMGR-Urteil wird so wichtig sein, auch für die Schweiz:

"Besonders problematisch: Überwachungsmaßnahmen sind geheim, Betroffene werden im Regelfall nicht informiert. Damit haben sie praktisch keine Möglichkeit, vor Gericht überprüfen zu lassen, ob eine solche Maßnahme ein unverhältnismäßiger Eingriff in ihre Grundrechte war.

Trotzdem verlangen deutsche Gerichte einen Nachweis, dass man selbst Ziel einer geheimen Überwachung war.

Das ist aber faktisch unmöglich, weil die Maßnahmen im Verborgenen stattfinden. Wer dagegen klagen will, müsste sich selbst bezichtigen – also einräumen, in einer Konstellation tätig zu sein, die den Einsatz eines Staatstrojaners rechtfertigen könnte. Genau diese unzumutbar hohen Hürden in Deutschland machen wir mit unserer Beschwerde in Straßburg geltend: Sie verhindern effektiven Rechtsschutz."

https://www.reporter-ohne-grenzen.de/pressemitteilungen/meldung/rsf-verklagt-bnd-wegen-staatstrojanern-vor-egmr

Meldung | Reporter ohne Grenzen für Informationsfreiheit

Reporter ohne Grenzen für Informationsfreiheit
@adfichter Die Anforderung, selbst von der Überwachung betroffen zu sein ist beim Staatstrojaner besonders lächerlich, denn davon, dass der Staat Sicherheitslücken missbraucht, statt dafür zu sorgen, dass sie schnellstmöglich geschlossen werden, ist immer jede*r betroffen, die irgendein smartes Gerät benutzt.