Zeitenwende im deutschen Heizungskeller: Im ersten Halbjahr 2025 wurden erstmals mehr Wärmepumpen als Gasheizungen verkauft. Offiziell veröffentlicht sind die Zahlen noch nicht, aber nach Informationen aus Branchenkreisen waren es rund 139.000 Wärmepumpen und rund 133.000 Gasheizungen. (1/4)
@mkreutzfeldt
Wer kauft denn heutzutage überhaupt noch eine Gas- oder Ölheizung?
@plumeros @mkreutzfeldt unsere vermieter.
@bws @plumeros @mkreutzfeldt Wohnungseigentumsgemeinschaften, die hauptsächlich aus Vermietern bestehen. Sinngemäß auf der Eigentümerversammlung: „Natürlich bauen wir eine neue Gasheizung ein. Die Anschaffung ist billig, Betriebskosten lassen sich auf die Mieter umlegen.“
@PatrikSchoenfeldt @plumeros @mkreutzfeldt yep, dies. Hat ja auch super funktioniert unter schwarz rot. Erst mit der ampel konnte man dann einen teil der co2 kosten auf die vermieter umlegen. Das wird genauso weitergehen.
@bws @plumeros @mkreutzfeldt Ich finde, bei üblichem Gebrauch sollten sich Heizkosten gar nicht umlegen lassen. Bei Zentralheizung können Mietende nicht mal den Energieanbieter wählen.

@PatrikSchoenfeldt @plumeros @mkreutzfeldt naja jein. Ich hab mal innem studiwohnheim mit pauschalmiete gewohnt. Sobald die leute den verbrauch nicht zahlen steht das fenster sperrangelweit offen und die heizung auf fünf. Isso, es reichen ein paar wenige und dann isses scheisse 🫤

Bei ner zentralheizung weiss ich jetzt auch nicht ob gasanbieter a anstatt b so die eraparniss bringen würde. Da sind noch soviele andere nebenkosten. Z.b. dieser verfplichtende kabelanschluss den man zahlen musste, DAS hatbwas gebracht als der weggefallen ist. Zack, 120€ im jahr für uns weniger die wir einfach so an vodafone abdrücken mussten.

@bws @plumeros @mkreutzfeldt Hängt von der Definition von „üblichem Gebrauch“ ab. Ich hätte z.B. den rechnerischen Norm-Verbrauch (z.B. aus dem Energieausweis) zugrundegelegt. Offene Fenster zählen da nicht zu.

@PatrikSchoenfeldt @plumeros @mkreutzfeldt stell ich mir auch schwierig vor... Ich mein worauf basiert die zahl?

"Gut zu wissen: Beim Vergleich von Energieausweisen solltest du immer beachten, welche Art vorliegt – Bedarf oder Verbrauch. Das beeinflusst sowohl den Wert als auch die Aussagekraft. Denn: Der Energiekennwert eines Bedarfsausweises liegt deutlich über dem des Verbrauchsausweises. Meistens gibt es Differenzen von rund 25 Prozent. Dadurch ist in den meisten Fällen mit niedrigeren Verbrauchskosten zu rechnen. Eine vereinfachte Berechnung zum Energieverbrauch wie beim Verbrauchsausweis gibt es nicht."

https://www.immobilienscout24.de/wissen/vermieten/energieausweis-werte.html
Bei verbauch beisst sich die katze ja in den schwanz. Und wenn(!) das mit dem bedarf so ist dann sind das wider 25% "gewinn" fürn vermieter. Da ist doch die variante dass man den co2 preis umlegt greifbarer. Klar muss man dann noch den fall abdecken dass einvermieter ne zentrale wärmepumpe in ein komplett löchriges haus einbaut und die dann ineffizienz und mit vorläufen jenseits von gut und böse betrieben wird. Seh aber auch nicht wie man mit pauschalen dagegen ankommt, die ja eh wieder nur auf die miete umgelegt werden.

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ImmobilienScout24
@bws @plumeros @mkreutzfeldt Eigentlich war es andersrum gemeint: Unterhalb des rechnerischen Energiebedarfs sollten Heizkosten nicht umgelegt werden. Das heißt, es bleibt bei normalem Verbrauch etwas Luft nach oben.
@PatrikSchoenfeldt @bws @plumeros @mkreutzfeldt
Oh ja!
Genau so! Und wehe es schert einer aus!