#Vorbergstraße Schöneberg. Hier stehen vorne & hinten Stehblechverbotsschilder (Pfeile) und da rechts, nach Einmündung Hauptstraße, ein völlig irreführendes 🅿️-Stehblechzone Nr.XX- Ankündigungsschild, das aber mangels Stehblechplätzen nicht hier vorne, sondern erst ganz dahinten, nach Abzweig #BelzigerStraße stehen sollte.

Hier das ist eine 2 Richtungsstraße, der SO eine komplette Fahrspur fehlt😳 Mittellinie hin und Richtungspfeile (wie bei 2RichtungsRadwegen) würden helfen🧐 @berlintempschbg

@berlin_radler Uhm, falsch steht nur der erste im abs. Haltverbot. Alle ab dem [P] Schild stehen, sofern sie die Kriterien des Zusatzzeichens erfüllen, legal am Fahrbahnrand.

Lfd.-Nr. 61 in Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO

"1. Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeord-
neten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der
die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis [...] oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr
eine andere Regelung vorgegeben wird."

@asltf @berlin_radler Zeichen 314.1 Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone hebt nicht das Halteverbot auf. Halteverbot bleibt Halteverbot.

@bender21 Das ergibt dann aber mal gar keinen Sinn.
Das 286 gilt bis zum nächsten, den ruhenden VErkehr regelnden Zeichen.
Das 314.1 regelt den ruhenden Verkehr ab hier - erfüllt damit die Nr. 61
Wenn dort weiterhin Halteverbot sein soll, müsste das 286 wiederholt werden

So lese ich das zumindest

@asltf Es ist wie das 30er Zone Schild. Es gibt nur an, dass ab hier Parkzone ist. Und überall dort wo es zulässig ist, ein Parkschein notwendig ist. Nicht wie bei den kleinen, blauen P Schildern.