Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die Beschwerde der AfD gegen ihre Einstufung als „extremistischer Verdachtsfall“ ab. Revision ist nicht vorgesehen.
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Beschwerde abgelehnt: AfD ist „extremistischer Verdachtsfall“

Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die Beschwerde der AfD gegen ihre Einstufung als „extremistischer Verdachtsfall“ ab. Revision ist nicht vorgesehen.

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@tazgetroete Ist nicht vorgesehen? Wer schreibt denn eure Zusammenfassungen? Wie im Artikel beschrieben, *war* eine Revision nicht "vorgesehen", genauer: nicht zugelassen, und nun wurde bekannt, das kurz darauf auch eine Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen wurde.