Oberlandesgericht: Virtuelle Entwendung von Kryptowerten bleibt straflos
Ein Admin half einem Dritten beim Einrichten einer Wallet für A-Coins und hatte Zugriff auf Passwörter. Er entwendete das virtuelle Geld, muss aber nicht büßen.
Oberlandesgericht: Virtuelle Entwendung von Kryptowerten bleibt straflos
Ein Admin half einem Dritten beim Einrichten einer Wallet für A-Coins und hatte Zugriff auf Passwörter. Er entwendete das virtuelle Geld, muss aber nicht büßen.
Tja, wenn es keinen STraftatbestand zum drunter subsummieren gibt, dann kann man es nicht ahnden, das ist richtig. Nur frage ich mich, warum hier Computerbetrug oder Datenveränderung nicht greifen.
Das Urteil verstehe ich auch nicht. Von der Argumentation würde das ja auch auf Buchgeld zutreffen und ein Bankmitarbeiter könnte straffrei Milliarden auf sein eigenes Auslandskonto überweisen.