Neuer #Policybrief zum #EUClimateLaw zeigt, wann internationale Emissionsgutschriften im Sinne des globalen Klimaschutzes sinnvoll und wirksam eingesetzt werden können: https://www.oeko.de/en/publications/conditions-for-using-international-carbon-credits-towards-the-eus-2040-climate-target/ Die Details:
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Emissionsgutschriften gemäß #Artikel6 sollen nur dafür genutzt werden, um über das vom Europäischen Wissenschaftlichen Beirat zum Klimawandel empfohlene Ziel einer Minderung von 90 bis 95 Prozent bis 2040 innerhalb der EU hinauszugehen. Mehr hier: https://climate-advisory-board.europa.eu/news/staying-the-course-on-climate-action-essential-to-eu-security-and-competitiveness
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Staying the course on climate action essential to EU security and competitiveness

Die durch Artikel 6 erzielten Emissionsminderungen sollten #fair aufgeteilt werden zwischen der EU, dem Partnerland, dem Internationalen Anpassungsfonds der Vereinten Nationen und einem Beitrag für die Atmosphäre.
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Die Emissionsgutschriften sollten mit dem neuen Paris Agreement Crediting Mechanism (#PACM) oder Standards mit gleichwertiger Integrität erzeugt werden. Temporäre Minderungen – etwa aus Waldprojekten – sollten nicht verwendet werden, um damit #Emissionen aus fossilen Brennstoffen auszugleichen.
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Melden Sie sich zum #Webinar am 4. Juli an und diskutieren Sie mit Lambert Schneider & weiteren Expert*innen die Hintergründe: https://lets-meet.org/reg/a68a7111e7cb571243 #EUClimateLaw
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ONLINE WEBINAR The Commission proposal on an EU 2040 climate target - Registration