Lügendetektor im Gericht? In Deutschland im Strafverfahren verboten, in Ostdeutschland teils im Zivilrecht genutzt. International wird noch fragwürdigere Technik getestet: Indische Polizei nutzt ein „Gehirn-Fingerabdruck“-System aus den 80ern, das angeblich 100 % Trefferquote liefert. Wissenschaftlich belegt? Null. Juristen schwärmen trotzdem. Fazit: Ob alt oder neu – Auslesen der Wahrheit aus dem Gehirn bleibt eine Illusion.
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