Für Hobby-Musiker:innen und #CreativeCommons vielleicht nicht uninteressant:

Am 28.03.2025 hat die #GEMA angekündigt, kollektive Lizenzen auch für Musik von Nicht-Mitgliedern vergeben zu wollen. Das betrifft z.B. auch die Aufführungsrechte (Cover) oder die Nutzungsrechte für das Training von KI-Modellen.

Es sind noch drei Tage Zeit, um vorab zu widersprechen (danach nur für die Zukunft). Die gesetzliche Grundlage gibt es seit 2021, hattet ihr das auf dem Schirm? 😮

https://www.gema.de/de/w/erweiterte-kollektivlizenzen

Information zur Vergabe von kollektiven Lizenzen mit erweiterter Wirkung

Die GEMA beabsichtigt, kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung (EKL) zu vergeben. Eine erweiterte Kollektivlizenz stellt eine besondere Form der Lizenzierung durch eine Verwertungsgesellschaft dar. Sie ermöglicht es uns, Nutzungsrechte auch an Werken von Rechtsinhabern zu vergeben, die nicht direkt mit uns in einem Wahrnehmungsverhältnis stehen (sogenannte "Außenstehende").

gema.de
Was ist die GEMA Vermutung?

Bei der öffentlichen Wiedergabe von Unterhaltungsmusik spricht einiges dafür, dass die Werke zum GEMA Repertoire gehören: die GEMA Vermutung.

gema.de

@janzwitschert @resieguen
> In der Praxis bedeutet sie, dass kommerzielle Musiknutzende Lizenzgebühren an uns zahlen müssen. Außer sie beweisen durch detaillierte Angaben, dass sie nur Musik von Urhebern und Urheberinnen verwendet haben, die nicht durch uns vertreten werden.

Bitte was? Ich hab gedacht hier gibts irgendwas mit Unschuldsvermutung wo Ihr mir beweisen muesst, dass Ich mich an euren Rechten vergriffen habe?