Für Hobby-Musiker:innen und #CreativeCommons vielleicht nicht uninteressant:

Am 28.03.2025 hat die #GEMA angekündigt, kollektive Lizenzen auch für Musik von Nicht-Mitgliedern vergeben zu wollen. Das betrifft z.B. auch die Aufführungsrechte (Cover) oder die Nutzungsrechte für das Training von KI-Modellen.

Es sind noch drei Tage Zeit, um vorab zu widersprechen (danach nur für die Zukunft). Die gesetzliche Grundlage gibt es seit 2021, hattet ihr das auf dem Schirm? 😮

https://www.gema.de/de/w/erweiterte-kollektivlizenzen

Information zur Vergabe von kollektiven Lizenzen mit erweiterter Wirkung

Die GEMA beabsichtigt, kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung (EKL) zu vergeben. Eine erweiterte Kollektivlizenz stellt eine besondere Form der Lizenzierung durch eine Verwertungsgesellschaft dar. Sie ermöglicht es uns, Nutzungsrechte auch an Werken von Rechtsinhabern zu vergeben, die nicht direkt mit uns in einem Wahrnehmungsverhältnis stehen (sogenannte "Außenstehende").

gema.de

@resieguen
Verstehe ich das richtig?

Ich habe zB ein Arrangement geschrieben oder etwas komponiert, und die GEMA darf einfach so von jemandem, der mein Werk aufführt (bzw dem Veranstalter) Geld verlangen.
Und ich bekomme dann ungefragt einen (wahrscheinlich nicht besonders großen) Anteil von diesem Geld?

@tewe @resieguen Nur das du dafür kein Geld bekommst ohne Mitgliedschaft

@janzwitschert
@resieguen

Das habe ich befürchtet.

Das ist schon eine große Sauerei!

@janzwitschert
@tewe @resieguen
Auf welcher rechtlichen Grundlage können die sich denn einfach das Urheber- und Verwertungsrecht für ein Musikstück aneignen?