Was bei dem Polizeibericht verschwiegen wird: Der Überholvorgang erfolgte auf einer #Fahrradstraße. Ein legales Überholen wäre gar nicht möglich gewesen.
Was bei dem Polizeibericht verschwiegen wird: Der Überholvorgang erfolgte auf einer #Fahrradstraße. Ein legales Überholen wäre gar nicht möglich gewesen.
@Flo_Rian
Ich kenne keine anderen.
Weiter oben sind Poller.
Am Beginn der echten Fahrradstraße würde ich von Pollern abraten. Bergab, Kurve. @Flo_Rian
@neuimneuland
Wenn ich die aktuelle VwV richtig lese, ist es im Ausnahmefall des Ausnahmefalls möglich, "Kfz frei" anzuordnen. Kein Zusatzschild muss die Regel sein, und im Ausnahmefall muss "Anlieger frei" die Regel sein. Außerdem kann es eigentlich gar keinen Grund geben, Durchgangsverkehr zu erlauben, denn dann wurden die Bedürfnisse des Kfz-Verkehr nicht ausreichend berücksichtigt und es darf gar keine Fahrradstraße angeordnet werden. Meinst du das?
@neuimneuland
Als Kfz-Führender könnte ich dann wohl gegen die Fahrradstraße Einspruch erheben oder klagen. Aber für eine "echte" Fahrradstraße – selbst mit "Anlieger frei" – fehlte offensichtlich die Grundlage (z.B. Ausweichstrecke).
@Flo_Rian Das Thema Ausweichstrecke ist auch der Grund, warum die Fahrradstraßen bei unserer Veloroute weder mit Pollern versehen oder als Anlieger frei ausgezeichnet werden.
Die vermeintliche Schulstraße kann nicht sicher gestaltet werden, weil es einfach viel zu viele Autos gibt, die einfach überalll fahren müssen.
@lichtlauschen
Eigentlich muss dann die Fahrradstraße da weg, weil das natürlich zu Konflikten und Akzeptanzproblemen führt. Und Fahrradstraßen sollen ja gerade für mehr Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs angeordnet werden, nicht umgekehrt.
@neuimneuland
Das bedeutet aus meiner Sicht nicht, dass es nicht grundsätzlich zulässig wäre, sondern nur, dass es selten der Fall sein muss und eigentlich steht die Fahrradstraße damit auf tönernen Füßen.
Problematisch finde ich, dass laut VwV die "echte" Fahrradstraße die Regel ist, das aber in geschlossenen Ortschaften schon daran scheitert, dass Anlieger (im engeren Sinne: Eigentümer und Bewohner) ein Anrecht auf Erschließung haben.
@lichtlauschen @heike_davonradlerin
@neuimneuland
In Hamburg etwa gibt es entsprechende Richtlinien zu Fahrradstraßen, die "Kfz frei" eigentlich nur dann vorsehen, wenn sonst die Anlieger angrenzender Straßen diese nicht mehr rechtmäßig erreichen können. Denn "Anlieger frei" gilt wirklich nur für Anlieger genau dieser Strecke.
Ändert das Urteil vielleicht etwas an der Sichtweise?
https://volksentscheid-berlin-autofrei.de/presse/downloads/VE_Berlin_autofrei_2025_06_25_Urteil_VerfGH.pdf
@neuimneuland @lichtlauschen @heike_davonradlerin
@neuimneuland @Anstattradler
Nur zur Klarstellung: Meine Sichtweise ist nicht, dass Anlieger immer mit dem Auto aufs Grundstück fahren dürfen müssen, sondern nur, dass ihnen dies aktuell zugesprochen wird und das ergibt in Kombination mit Fahrradstraßen, die regelmäßig gar keinen KFz-Verkehr zulassen sollen, wenig Sinn.
Das Urteil ist auch nicht 1:1 auf (echte) Fahrradstraßen anwendbar, da diese ja gerade nicht mehr dem Gemeingebrauch gewidmet sind.
@neuimneuland
Der Gesetzentwurf "Berlin autofrei" sieht sogar gleich eine ganze Reihe von teils vage definierten oder leicht "anwendbaren" Sondernutzungen vor, die in einer echten Fahrradstraße (oder selbst bei "Anlieger frei") nicht erlaubt wären.
@neuimneuland
@Anstattradler
Gerade unter dem Gesichtspunkt der Ziele einer Fahrradstraße – zügiges, sicheres Vorankommen mit dem Rad – finde "Anlieger frei" mit Modalfilter für wesentlich wirksamer als eine "echte" Fahrradstraße ohne Durchfahrtssperre.