2/4 Richtig ist: Handelt eine Person ohne Schuld, so wird sie freigesprochen. Schuldunfähigkeit kann zum Beispiel bestehen, wenn eine Person, die unter paranoider Schizophrenie leidet, zum Tatzeitpunkt aufgrund wahnhaften Erlebens gehandelt hat.
🤔 Das Problem: Was ist, wenn zu befürchten steht, dass die Person zukünftig wieder Straftaten begehen wird? Für diesen Fall kennt das Strafgesetzbuch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
3/4 Erforderlich ist dafür, dass eine Person im Zustand der Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderter Schuldfähigkeit eine Tat begangen hat und von ihr die Gefahr weiterer Taten ausgeht. Bei der Prüfung muss das Gericht einen Sachverständigen hinzuziehen.
Bejaht das Gericht die Voraussetzungen, so wird die Person in einer Psychiatrie untergebracht – zeitlich unbefristet.👩⚖️ Es handelt sich mithin nicht um eine Freikarte, sondern um einen besonders gravierenden Eingriff. ‼️
4/4 Ob eine Entlassung möglich ist, wird sodann regelmäßig überprüft.
Noch Fragen? Gerne in die Kommentare! Im nächsten Teil erörtern wir, welche Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit das Gericht bis zum Abschluss der Hauptverhandlung ergreifen kann.
In der Praxis kann die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie wesentlich länger dauern, als wäre einfach eine Haftstrafe ausgeworfen worden.
So starb kürzlich nach über 38 (!) Unterbringung Rainer Loehnert in der Psychiatrie.
https://kontrapolis.info/15900/
Der NDR sendete kürzlich eine bedrückende Doku über einen jungen Mann, der mit 17 in die forensische Psychiatrie gesteckt wurde, dort nun 7 Jahre einsitzt und davon die meiste Zeit in Isolationshaft.
https://freiburg.social/@breakdownthewalls/114884559111359893
@breakdownthewalls @gerichteSH Es wird ja auch nicht besser durch die Reaktion der populären Presse und damit der scheinbaren Öffentlichkeit, wenn doch mal etwas schief geht. Da wird dann den Ärzten die Schuld an der Rückfalltat gegeben.
Gegenüber 1969 hat sich schon etwas getan, aber ich befürchte, dass es da wie auf so vielen Gebieten Rückwärts geht.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-02/wallraff-reportage-goddelau
@jze Schuldunfähigkeit beginnt ab 3,0 Promille, bei Tötungsdelikten erst ab 3,3 Promille. Ganz praktisch: da kippen die allermeisten schon weit, weit vorher um…
Zudem: Wenn man die Tat schon im Nüchternen geplant hat, kann man auch bestraft werden.
Und dann gibt es noch den Vollrauschtatbestand: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html
Das mit dem Wodka gegen die Strafbarkeit funktioniert also auch nicht so wirklich… 🤷♂️