1/4 In der Presse ist es häufig zu lesen: Strafverfahren, bei denen eine „schuldunfähige“ Person gehandelt hat. In den sozialen Medien löst das immer wieder Wut und Unverständnis aus. Teilweise besteht offenbar der Eindruck, dass eine schuldunfähige Person unverdient ihrer Gefängnisstrafe entgeht. Ist das so?

2/4 Richtig ist: Handelt eine Person ohne Schuld, so wird sie freigesprochen. Schuldunfähigkeit kann zum Beispiel bestehen, wenn eine Person, die unter paranoider Schizophrenie leidet, zum Tatzeitpunkt aufgrund wahnhaften Erlebens gehandelt hat.

🤔 Das Problem: Was ist, wenn zu befürchten steht, dass die Person zukünftig wieder Straftaten begehen wird? Für diesen Fall kennt das Strafgesetzbuch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

3/4 Erforderlich ist dafür, dass eine Person im Zustand der Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderter Schuldfähigkeit eine Tat begangen hat und von ihr die Gefahr weiterer Taten ausgeht. Bei der Prüfung muss das Gericht einen Sachverständigen hinzuziehen.

Bejaht das Gericht die Voraussetzungen, so wird die Person in einer Psychiatrie untergebracht – zeitlich unbefristet.👩‍⚖️ Es handelt sich mithin nicht um eine Freikarte, sondern um einen besonders gravierenden Eingriff. ‼️

4/4 Ob eine Entlassung möglich ist, wird sodann regelmäßig überprüft.

Noch Fragen? Gerne in die Kommentare! Im nächsten Teil erörtern wir, welche Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit das Gericht bis zum Abschluss der Hauptverhandlung ergreifen kann.

@gerichteSH
Danke für die Aufklärung und auch den Hinweis darauf, dass die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie zeitlich unbegrenzt ist. Oft ist das mit besonderem Leid verbunden und der Zustand in den Einrichtungen "schwierig".
So sehr ich unser Strafsystem hinsichtlich Freiheitsstrafen ohnehin schon kritisiere, der Aufenthalt in einer forensischen Psychiatrie ist noch einmal deutlich belastender.