đ Urteil zur Berufskrankheit Harnblasenkrebs
Das Hessische Landessozialgericht hob den fehlerhaften Bescheid auf, lehnte aber die Anerkennung des Harnblasenkrebses ab, da der ursächliche Zusammenhang nicht bewiesen wurde. Formale Fehler sichern keine materielle Leistung. #Sozialrecht #Berufskrankheit #Urteil
https://www.sozialrechtsiegen.de/gesetzliche-unfallversicherung-risiko-harnblasenkrebs/
