„Eine Zugriffsbeschränkung für einzelne Behandlungsdokumente je Leistungserbringer ist nicht vorgesehen“, schreibt Sorge (CDU) mit Blick auf die weitere Entwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA). Bei einer medizinischen Behandlung sei es „maßgeblich“, dass alle dafür relevanten Informationen verfügbar seien, so die Begründung. Nur so könne die Digitalisierung „Mehrwerte in der Versorgung schaffen und zugleich die Behandlungsqualität verbessern“
Wo bleiben hier die Aufschreie wegen "Bevormundung"?! Wer glauben die, wer sie sind? CDU/CSU darf alles, aber wenn die Grünen genau das gleiche gesagt hätten, wäre Söder sofort wieder in der nächsten Talkshow am Hetzen.
ePA ohne Selbstbestimmung: Befunde sollen für alle Praxen sichtbar bleiben
Selbst entscheiden dürfen, welche Praxis welche Befunde sehen darf – das war mal der Plan bei der elektronischen Patientenakte. Das neue Gesundheitsministerium hält davon nichts. Ein wenig mehr Privatsphäre erhalten Versicherte nur bei verschriebenen Medikamenten.
