Einwohneranfrage zu Feuerwerken: Sprengstoffrecht vs. Schutz wild lebender Tiere
Zum Schluss des Artikels das Wichtigste:
> Am 22. Mai hat das Amt für Umweltschutz dem Veranstalter des Festes am Bagger in Thekla eine Untersagungsverfügung für das Feuerwerk im Landschaftsschutzgebiet zukommen lassen, teilt Peter Wasem, Leiter des Amtes für Umweltschutz, mit.
Damit ist der Feuerwerk hoffentlich verboten, wenn ich das richtig verstanden habe. Keine Ahnung, ob es Widerspruch gibt.