Voraussetzungen, damit die #Pflegekasse #Rentenbeiträge für die #Pflegeperson zahlt:
Mindestens Pflegegrad 2 und der #Pflegeaufwand beträgt mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage in der Wovhe. "Die zu pflegende Person muss Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten #Pflegeversicherung haben.“
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-aktuell/2025/2025-05-09-pflege-von-angehoerigen.html
Mehr über #Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
https://www.pflegegrad.info/stichworte/rentenversicherung.php
#Pflegepolitik
Ein Plus für die Rente: Was pflegende Angehörige wissen müssen

Rund fünf Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Mehr als drei Millionen von ihnen werden zu Hause gepflegt – oftmals von Angehörigen. Als Ausgleich für den erheblichen Kraft- und Zeitaufwand zahlen die Pflegekassen unter Umständen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung.

Deutsche Rentenversicherung