SCHUFA geht in Revision gegen Urteil zu erledigten Negativeinträgen

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SCHUFA geht in Revision gegen Urteil des OLG Köln

Zum Urteil des OLG Köln geht die SCHUFA in Revision. Bisher bestätigten 180 Gerichtsurteile die Speicherfrist von 3 Jahren für erledigte Negativeinträge.

SCHUFA Holding AG