"Wenn die Vereinbarungen nahelegen, dass die Unabhängigkeit der Kanzleien in Deutschland nicht mehr sichergestellt ist, dann können sie nicht berufsrechtskonform in Deutschland tätig sein" Aber die Kammern sind natürlich nicht vorbereitet auch etwas zu unternehmen...

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Deals vs. deutsches Berufsrecht: Wie unabhängig sind Kanzleien nach einer Vereinbarung mit Trump?

Neun Kanzleien haben einen Deal mit der US-Regierung von Donald Trump unterzeichnet, der sie unter anderem zu „Pro-Bono-Leistungen“ im Wert von insgesamt hunderten Millionen Dollar verpflichtet. Unter ihnen sind auch sechs, die in Deutschland tätig sind: Latham, Kirkland, Willkie, A&O Shearman, Skadden und Milbank. Für diese Deals sollten sich auch die deutschen Rechtsanwaltskammern interessieren, sagen Berufsrechtler.

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