Erfolg! 🙌 Das Sozialgericht Hamburg stellt heute klar: Geflüchteten den Anspruch auf Sozialleistungen komplett zu nehmen, ist rechtswidrig! Ein wichtiger Sieg für den Schutz des menschenwürdigen Existenzminimums.
https://freiheitsrechte.org/themen/gleiche-rechte-und-soziale-teilhabe/existenzielle-not
Leistungsausschluss drängt Geflüchtete in existenzielle Not

Wir gehen gegen den Leistungsausschluss für Dublin-Fälle, der Menschen in die Obdachlosigkeit drängt, vor Gericht.

GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
Gemeinsam mit unserem Kläger sind wir vor das Sozialgericht Hamburg gezogen. Er fällt unter das Dublin-Verfahren und ist vom Leistungsausschluss in Hamburg betroffen. Das Gericht bestätigt jetzt: Solange die Überstellung in den zuständigen EU-Staat noch nicht erfolgt ist, besteht weiterhin ein Anspruch auf Sozialleistungen.
Seit Oktober 2024 gilt die Neuregelung im AsylbLG mit einem Leistungsausschluss für Menschen im Dublin-Verfahren, für die ein anderes EU-Land zuständig ist. Für eine freiwillige Ausreise fehlen in der Regel die Papiere und die Zustimmung des Ziellands, Überstellungen dauern oft Monate oder scheitern ganz.
Obwohl die Betroffnen nicht ausreisen können, sieht die Neuregelung vor, dass nach 2 Wochen nur noch im Härtefall Leistungen gewährt werden müssen. Mehrfach haben Sozialgerichte wegen verfassungsrechtlicher Bedenken den Ausschluss gekippt. Hamburg hielt dennoch daran fest & zwar rechtswidrig.

Das menschenwürdige #Existenzminimum steht allen Menschen zu. Deutschland ist nach Unionsrecht verpflichtet, schutzsuchenden Personen - solange sie im Land sind - das Nötigste zum Leben, also auch ein Obdach, zu gewähren. Der Leistungsausschluss ist damit unvereinbar.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/leistungen-asylbewerber-100.html

Probleme bei Umsetzung des verschärften Asylrechts

Die Ampel hatte Leistungskürzungen für "Dublin-Flüchtlinge" beschlossen. Nach Informationen des <em>ARD-Hauptstadtstudios </em>hakt es bei der Umsetzung<em>.</em> Über eine Ausweitung wird trotzdem diskutiert<em>.</em>

tagesschau.de

Bereits im Gesetzgebungsverfahren haben wir klar herausgestellt, dass die Neuregelung gegen EU- & Verfassungsrecht verstößt. In der Praxis bedeutet der Leistungsausschluss für Betroffene den Weg in die Obdachlosigkeit. Wir werden weiter dagegen vorgehen!

https://www.bundestag.de/resource/blob/1019810/c91da0697a19863161ddb9501f17c568/20-4-493-G.pdf
www.bundestag.de

„Wir sorgen für eine konsequente Umsetzung der bestehenden Anspruchseinschränkungen im Leistungsrecht“ heißt es im Koalitionsvertrag. Dazu ein Reminder von uns: Konsequent können nur Gesetze umgesetzt werden, die die Grundrechte achten!

https://freiheitsrechte.org/mitmachen/foerdermitglied-werden

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