10 Kinder aus dem schulansässigen Ort bekamen keinen Platz. Natürlich klagten die Eltern dagegen. Heute bekamen alle 10 Kinder aus dem Nachbarkreis ein Einschreiben von der ADD, dass Ihnen der Schulplatz nicht mehr zustehe. Nun steht K2 ohne Schulplatz da und die Aufnahmen 2/
sind natürlich längst vorbei. Jetzt wären nur noch eine Realschule Plus und ein Gymnasium in unserem Kreis verpflichtet die Kinder aufzunehmen. Beide Schulen liegen weit entfernt, eine Busverbindung gibt es nur zur Realschule Plus. Da K2 aufgrund von ME/CFS nicht voll beschulbar ist, müsste ich 3/
täglich 90 Min. Fahrtzeit in Kauf nehmen um ihn hinzubringen und nach zwei Stunden wieder abzuholen. Da die Diagnose noch frisch ist, hat er weder einen Pflegegrad, noch einen GdB. Beim Jugendamt möchte ich momentan keinesfalls um Unterstützung bitten - ihr kennt die Problematik bei #MECFSKids. 4/
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Nun die Frage: Kennt ihr irgendeine rechtliche Handhabe (Rheinland-Pfalz), nach der ein bereits schriftlich bewilligter Schulplatz dem Kind NICHT mehr aberkannt werden darf? Wir mussten ja sogar schon die Busfahrkarte beantragen. 5/
Kennt Ihr eine Härtefallregelung - z.B. dass die zuständigen Schulen im Kreis weiter entfernt liegen und aufgrund der geographischen Lage schlechter erreichbar sind (wir wohnen im Hunsrück, das Gymnasium ist in der Eifel) als die ablehnende Schule? 6/
Oder dass das Gymnasium wesentlich schlechter erreichbar ist als die Realschule Plus (Mosel) und das Kind daher trotz Gymnasialempfehlung nicht die Chance hat sein Abitur an einer durch eine Busverbindung erreichbaren Schule zu machen. Dies ginge nur an besagter IGS aus dem Nachbarkreis, 7/
an der es auch aufgrund von #MECFS wesentlich besser aufgehoben wäre. Hier noch das fehlende Hintergrundwissen: Wir wohnen im Hinterland, genau an der Kreisgrenze. Der größte Teil des Ortes gehört zu unserem Kreis, ein kleinerer Teil zu besagtem Nachbarkreis. 8/
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Ein Umzug ist für uns jetzt (!) nicht möglich. Für die IGS ist eine Vierzügigkeit vorgeschrieben. (Angeblich) gibt es keine Möglichkeit eine Ausnahme zu machen (was einen Kreis weiter doch ging!). Die Klassengrößen sind auf 28 Kinder begrenzt. Sie könnten nur durch das Bildungsministerium 9/
auf 30 Kinder erhöht werden. Aber selbst dann, hätten vier Kinder noch immer keinen Schulplatz. Die Kinder, die von der IGS initial abgelehnt wurden, hatten die Möglichkeit sich an allen anderen Schulen im Kreis und im Nachbarkreis zu bewerben (müssten dann eine Busfahrt in Kauf nehmen). 10/
Ihr solltet euch dringend einen auf Schulrecht spezialisierten Anwalt nehmen und dagegen klagen. Begünstigende Verwaltungsakte kann man nur unter sehe engen Voraussetzungen wieder zurücknehmen. Das geht so nicht.