Ein internes Arbeitspapier der Arbeitsgruppe „Kultur und Medien“ von Union und SPD sorgt für Aufregung: Darin wird die „bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen“ als nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt bezeichnet. Das klingt zunächst harmlos – fast vernünftig. Doch der Teufel steckt wie so oft im juristischen Detail.
Siehe: https://www.mimikama.org/anti-luegen-gesetz-im-faktencheck/
